Arzthaftungsrecht in der Praxis: Geburtsschadenrecht

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Geburtsschadenrecht

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 700.000 Kinder geboren. Die Anzahl der Geburtsschädigungen ist in den vergangenen Jahrzehnten zwar deutlich gesunken – sie liegt nach neueren Untersuchungen verschiedener Institutionen bei weit unter 2 Prozent und gehört damit weltweit zu den niedrigsten Quoten – dennoch ziehen die wenigen Schadensfälle für die Betroffenen ganz erhebliche Konsequenzen nach sich.

Während früher ein Geburtsschaden als Schicksal angenommen wurde, werfen heutzutage immer mehr Betroffene den bei der Geburt verantwortlichen tätigen Personen „Kunstfehler“ vor, was sicher auch mit dem verstärkten Medieninteresse einhergeht. Aber auch in diesen Fällen gilt: Nicht immer geht der eingetretene Schaden auf einen „ärztlichen Kunstfehler“ zurück, sondern es ist die Sachlage des Falls gründlich mit fachmedizinischer Hilfe aufzuarbeiten. Nur jeder vierte bis fünfte Geburtsschaden ist nach Ansicht von Experten vermeidbar bzw. dem Arzt/Geburtshelfer vorzuwerfen.

Die Gefährdungen vor, während und nach der Geburt sind hinsichtlich ihrer Ursachen und Erscheinungen außerordentlich vielfältig. Die Folgen von Komplikationen können bleibende Schäden sein.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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