Arzthaftungsrecht in der Praxis: Organisations- und Koordinierungsverschulden

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Organisations- und Koordinierungsverschulden als Behandlungsfehler

Es besteht die Pflicht zur Sicherstellung des hygienischen Standards (Desinfektion, Fremdbluttransfusions-Erregersicherheit), des apparativen Standards (bestimmte medizinische Apparate müssen vorhanden sein), des Standards der Medikamentenvorhaltung (bestimmte Medikamente müssen vorhanden sein), des Standards der Geräte- und Verrichtungssicherheit (Sturz von Untersuchungsliege oder beim Umbetten verhindern), des personellen Ausstattungs-Standards (keine Anfängeroperation ohne Facharzt, keine Operation nach ermüdendem Nachtdienst).

Hierzu gehört ferner die Pflicht des Krankenhauses, die interne Ablauforganisation durch generelle Richtlinien und Weisungen so zu regeln, dass in jeder Behandlungsphase ein Facharzt erreichbar und die Überwachung des Patienten sichergestellt ist. Daneben muss eine sachgerechte Auswahl, Anweisung und Überwachung der nachgeordneten nichtärztlichen Mitarbeiter, mit klaren und eindeutigen Regelungen hinsichtlich ihres Dienst- und Verantwortungsbereiches und der Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst, gegeben sein. Die Auswahlsorgfalt und Überwachung besteht auch gegenüber dem ärztlichen Personal.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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