Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Bremen!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor.

Landgericht Bremen 

Fehlerhafte postoperative Kontrolle nach Verlängerungsspondylodese, LG Bremen, Az.: 3 O 477/14

Chronologie:

Die Klägerin befand sich wegen bestehender Lumbalgien seit zwei Jahren in Behandlung im Hause der Beklagten. Im Juli 2012 erfolgte operativ eine dorsale Verlängerungsspondylodese. Postoperativ klagte die Patientin über Schmerzen im Wirbelsäulenbereich. Eine MRT-Untersuchung ergab eine Schraubenfehllage im Bereich BWK 12. Die Pedikelschraube musste sodann operativ entfernt werden.

Verfahren:

Das Landgericht Bremen hat zu dem Vorfall ein fachchirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der Gutachter die nicht ordnungsgemäße Lage der Pedikelschraube fest. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien den Abschluss eines Vergleiches im vierstelligen Eurobereich vor. Dieser könnte noch bis Mitte März 2016 von beiden Seiten widerrufen werden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im Vorfeld der Klage hatte der Versicherer der Klinik mitgeteilt, dass eine Haftung der Beklagten ausscheide. Aus diesem Grunde musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D. C. Ciper LL.M.

Medizingeschädigte Patienten sollten sich für die Vertretung in einem Arzthaftungsprozess jeweils qualifizierter anwaltlicher Hilfe bedienen. Dabei zeigt sich, dass der Titel zum „Fachanwalt für Medizinrecht“ ein eindeutiges Indiz für eine seriöse und qualifizierte Anwaltstätigkeit auf diesem Gebiet darstellt. Wer nicht über diese Zusatzqualifikation verfügt, bietet hierfür gerade keine Gewähr, auch wenn das einige Anwälte gerne zu suggerieren versuchen.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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