Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Düsseldorf!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen.

Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Düsseldorf, Querschnittslähmung aufgrund Befunderhebungsfehlers nach häuslichem Sturz, 70.000,- Euro, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 291/09

Chronologie:

Der Kläger suchte nach einem häuslichen Sturz im März 2008 aufgrund von Rückenschmerzen den Beklagten zu 1) auf. Eine umfangreiche Diagnostik unterblieb. Rund zwei Wochen später stellte er sich wegen anhaltender Beschwerden in der Klinik der Beklagten zu 2) vor. Auch dort unterblieb die erforderliche Diagnostik. Letztlich wurde eine Fraktur des 7. Halswirbels festgestellt. Sei den Vorfällen leidet der Kläger unter einer Querschnittslähmung mit Tetraparese und Tetraplegie.

Verfahren:

Das Landgericht Düsseldorf hat ein orthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten eingeholt, sowie auf Antrag der Beklagtenseite drei weitere Ergänzungsgutachten, die jeweils eindeutig ergaben, dass beide Beklagten nicht nachvollziehbare Verstöße gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln begangen haben, die schlechterdings nicht unterlaufen dürfen. Hierdurch sei es zu dem Gesundheitsschaden gekommen. Mehrfach hat das Gericht in der rund sechsjährigen Prozessdauer die Beklagtenseite ermahnt, das Verfahren nicht weiter in die Länge treiben zu wollen. Auch zu einem Vergleich war diese aber nicht bereit, sodass das Gericht beide nunmehr gesamtschuldnerisch verurteilt hat, an den Kläger 70.000,- Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Weiter stellt das Gericht fest, dass die Beklagten sämtliche materiellen Kosten für Vergangenheit und Zukunft zu tragen haben. Diese Ansprüche dürften nochmals im sechsstelligen Eurobereich liegen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Auch bei eindeutigen Sach- und Rechtslagen sträuben sich manche Versicherer, in die Regulierung einzutreten. Diese Zermürbungstaktik hat in dem vorliegenden Fall dazu geführt, dass die erste Instanz erst nach rund sieben Jahren abgeschlossen ist. Aus den zugesprochenen Feststellunganträgen werden nunmehr weitergehende Verhandlungen erfolgen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.



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