Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Karlsruhe!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Karlsruhe

Verspätete Mammakarzinomdiagnose, LG Karlsruhe, Az.: 4 O 29/14

Chronologie:

Die Klägerin ließ im Januar 2012 eine Mammographie im Hause der Beklagten vornehmen. Die gestellte Diagnose lautete: Altersentsprechende Darstellung des Brustgewebes. Keine Tumorzeichen. Diese Diagnose erwies sich jedoch als unrichtig. Im Januar 2013 stellt sich die Klägerin in einer anderen Klinik vor. Dort stellte man fest, dass bereits auf den Aufnahmen aus Januar 2012 deutlich Mikrokalk zu erkennen war. Es wurde ein Mammogramm mit hochgradig malignom-verdächtigem mikroverkalktem Herd diagnostiziert. Ferner wurde festgestellt, dass sich zwischenzeitlich bereits sechs Lebermetastasen entwickelt hatten, welche bereits bis zu 1,2 cm Durchmesser besaßen.

Verfahren:

Der vom Landgericht Karlsruhe beauftragte Sachverständige stellte fest, dass der im Januar 2013 stereotaktisch biopsierte Mikrokalk in der Voruntersuchung aus Januar 2012 eindeutig erkennbar war. Dieser Befund muss eindeutig als BIRADS IV und somit als abklärungsbedürftig eingestuft werden. Durch den Diagnose- und Befunderhebungsfehler kam es zu einer Behandlungsverzögerung von einem Jahr mit hierdurch bedingter ungünstiger Prognose für die Patientin. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über eine Abfindung von 73.000,- Euro vorgeschlagen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Befunderhebungsfehler führen zu Beweiserleichterungen für den Patienten bis hin zur Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass die Klägerin den Prozess erfolgreich beenden kann, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht, fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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