Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Leipzig!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Leipzig

Nicht erkannte Mehrfragmentfraktur des linken Fersenbeines, 20.000,- Euro; LG Leipzig, Az.: 08 O 1918/12

Chronologie:

Die Klägerin stürzte in ihrer Wohnung die Treppe hinunter und zog sich dabei Verletzungen zu. Im Hause der Beklagten wurde eine tatsächlich vorliegende Fraktur des Fersenbeines nicht diagnostiziert, sondern die Klägerin einer Schmerztherapie unterzogen.

Verfahren:

Das Landgericht Leipzig hat ein fachchirurgisches Sachverständigengutachten zu dem Vorfall eingeholt. Der Gutachter stellt u. a. heraus, dass die zeitnahe Initiierung der Schnittbilddiagnostik, beziehungsweise die engmaschige Anbindung der Patientin zur gegebenenfalls ambulant durchgeführten Schnittbilddiagnostik sinnvoll gewesen wäre. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich auf eine Gesamtabfindung von 20.000,- Euro zu einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bereits der MDK Sachsen hatte sich 2012 mit dem Vorfall befasst und ein fachorthopädisches Gutachten eingeholt. Der beauftragte Gutachter ging im Ergebnis von einem Behandlungsfehler aus. Dennoch war der Haftpflichtversicherer der Beklagten, die R + V Versicherung nicht zur Regulierung bereit. Im Schreiben vom 4. Juni 2012 heißt es u. a.: „Insgesamt ist der Vorwurf einer Fehlbehandlung zurückzuweisen.“ MDK-Gutachter, Gerichtsgutachter, Landgericht Leipzig, die Klägerin und deren Prozessbevollmächtigte hatten hier eine andere Auffassung, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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