Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Ulm!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Ulm
Behandlungsfehlerhafte Durchtrennung des Nervus saphenus, 55.000,- Euro,
LG Ulm, Az.: 6 O 248/13

Chronologie

Der Kläger begab sich in 2012 in die Behandlung bei der Beklagten zwecks Operation eines vermuteten Ganglions. Intraoperativ hätte erkannt werden können und müssen, dass es sich nicht um ein Ganglion, sondern um einen Nervenscheidentumor handelte. Die Präparation und Freilegung der Nerven erfolgten nicht dem medizinischen Facharztstandard entsprechend, mit der Folge, dass im Rahmen der Operation der Nervus saphenus behandlungsfehlerhaft durchtrennt wurde.

Verfahren

Das Landgericht Ulm hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Der Gutachter stellt fest, dass es zu einer vermeidbaren iatrogenen Nervschädigung gekommen sei. Durch das fehlerhafte chirurgische Vorgehen ist dem Kläger ein irreparabler Gesundheitsschaden entstanden.

Aufgrund der Eindeutigkeit der gutachterlichen Ausführungen hat das Gericht der Beklagtenseite nahegelegt, einen pauschalen Gesamtschadenbetrag von 45.000,- Euro zu zahlen. Die Parteien kamen sodann nach weiteren Verhandlungen zu einer Gesamtabgeltung von 55.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Arzthaftungsprozesse gehen statistisch gesehen nach Expertenmeinungen nur zu 20 – 30 Prozent zu Gunsten der Patienten aus, wobei Vergleiche mitberücksichtigt sind. Die geringe Quote liegt an der schwierigen Beweissituation des Patienten, der sowohl den Fehler, als auch den Schaden und die Kausalität von Fehler und Schaden zu beweisen hat. Lediglich grobe Behandlungsfehler führen zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr. Mit der vom Gericht vorgeschlagenen Abfindungssumme bildet der vorliegende Fall also eher einen Ausnahmefall, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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