Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Würzburg

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Würzburg: Verwendung einer nickelhaltigen Kniegelenksprothese trotz bekannter Nickelallergie, LG Würzburg, Az.: 14 O 760/14.

Chronologie

Die Klägerin begab sich 2011 in die Klinik der Beklagten zwecks Implantation einer Kniegelenks-Teilprothese. In der Folge musste diese Prothese wieder ausgebaut werden, da sich aufgrund einer starken Nickelallergie keine feste Verbindung zwischen Knochen und Prothese gebildet hatte. Seit der streitgegenständlichen Operation ist die Klägerin in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Der Biegegrad des linken Knies liegt bei maximal 100 Grad. Längeres Stehen oder Gehen ist ihr nicht möglich. Sie ist auf ständige Einnahme von Schmerzmitteln angewiesen. Ihren Beruf als Einzelhandelskauffrau kann sie nicht mehr ausüben. Der GdB liegt bei 60.

Verfahren

Der vom Gericht bestellte Gutachter führte zutreffend aus, dass die eingebrachte nickelhaltige Prothese nur in Absprache und mit Einwilligung der Patientin hätte verwendet werden dürfen. Dies war aber nicht der Fall. Das Gericht hat darauf einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, dem die Parteien nähergetreten sind.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Die Nickelallergie war den behandelnden Ärzten der Beklagten hinlänglich bekannt. Umso unerklärlicher ist, dass hierauf nicht entsprechend reagiert wurde, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht, fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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