Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

  • 3 Minuten Lesezeit

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Oberlandesgericht Dresden – vom 12. Oktober 2016

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: fehlgeschlagene Osteosynthese mittels Marknagels nach Mehrfragmentfraktur, OLG Dresden, Az.: 4 U 583/16

Chronologie

Die Klägerin zog sich in 2009 eine Sturzverletzung zu und begab sich in die Notfallambulanz der Beklagten. Dort wurde eine Osteosynthese vorgenommen und eine Frakturprothese implantiert. Postoperativ zeigte sich ein ausgedehntes Knochenzementdepot unterhalb des oberen Schaftendes. Die Klägerin leidet seither unter Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Nervenschädigung mit Zwerchfellhochstand.

Verfahren

Bereits das Landgericht Dresden hatte sich mit dem Vorfall befasst (Az.: 6 O 719/12) und der Klägerin ein Schmerzensgeld von 4000 Euro zugesprochen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Im Termin zur mündlichen Verhandlung schlug das Gericht den Parteien eine deutlich höhere Vergleichssumme zur pauschalen Gesamtabgeltung vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Auch in den Fällen, in denen erstinstanzliche befasste Gerichte Klagen teilweise zusprechen, ist es natürlich der Klägerseite unbenommen, die ausgeurteilten Beträge der Höhe nach durch eine zweite Instanz hinterfragen zu lassen, so wie hier. Im Zweifel führt das dann auch zum Erfolg, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Landgericht Düsseldorf – vom 07. Oktober 2016

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: verzögerte Diagnosestellung eines 3,8 mm großen malignen Melanoms, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 352/13

Chronologie

Die Klägerin befand sich in Behandlung im Krankenhaus der Beklagten. Dort wurde u. a. ein Muttermal thematisiert, das sich verändert hatte. Die Klägerin behauptet, auf die Veränderung hingewiesen zu haben, was die Gegenseite bestreitet. In der Folge stellte sich heraus, dass es sich um ein malignes Melanom handelte, das sofort hätte exzipiert werden müssen.

Verfahren

Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall gutachterlich prüfen lassen. Der vom Gericht bestellte Gutachter konstatierte auf die Frage, ob der Leidensweg der Patientin durch die nachgewiesene verzögerte Diagnosestellung verlängert worden sei, das komme darauf an, wie tief das Melanom bereits in die Haut eingedrungen sei. Bei unter 1 mm sei der Hauttumor problemlos entfernbar. Hier lagen 3,8 mm vor. Das Gericht hat daraufhin den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, den diese akzeptierten. Der Streitwert beträgt 50.000 Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Verzögerte Karzinomdiagnosen stellen einen statistisch häufig auftretenden Vorwurf im Bereich des Arzthaftungsrechtes dar. Die Konsequenzen für den Betroffenen können gravierend sein, stellt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema