Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren

  • 4 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Landgericht Stuttgart

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Beinamputation nach verspäteter Einleitung von gefäßchirurgischen Maßnahmen, LG Stuttgart, Az. 20 O 342/13

Chronologie

Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich bis zu ihrem Todestag wegen einer Herzklappenstenose bei der Beklagten in Behandlung. Im Rahmen einer Operation wurde ein Klappenersatz durch Autotransplantat und Allotransplantat/Xenotransplantat bei kongenitalen Klappenanomalien eingebracht.

Postoperativ kam es zu Komplikationen, weshalb die Patientin noch am selben Tag auf die Intensivstation verlegt und künstlich beatmet wurde. Am Folgetag litt sie unter einem extrem geschwollenen Gesicht und musste künstlich beatmet werden. Im Verlauf des Tages schwoll das Gesicht und der ganze Körper der Verstorbenen immer mehr an, bis die Nase kaum noch zu sehen war. Es waren Notoperationen erforderlich, um Blutergüsse, die sich um den Brustbereich gebildet hatten, zu entfernen. Zu diesem Zeitpunkt verlor die Patientin rund 0,75 l Blut pro Stunde, das ersetzt werden musste. Die behandelnden Ärzte im Haus der Beklagten stellten schließlich die Überlegung an, die Patientin in eine Universitätsklinik zu überführen, da diese besser ausgestattet ist. Zunächst sollte jedoch eine weitere Untersuchung abgewartet werden.

Schließlich wurde dem Kläger mitgeteilt, dass seine Ehefrau nicht verlegt werden solle. Der Unterschenkel der Patientin wurde aufgeschnitten, um Platz für die Durchblutung der Muskulatur zu schaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt war kein Gefäßchirurg zugegen.

Im weiteren Verlauf kam es zu einem Nierenversagen der Patientin, sodass eine Dialyse erforderlich wurde. Ferner kam es zu einem Blutgerinnsel, sodass der Unterschenkel aufgeschnitten werden musste, um den Muskel freizulegen. Schließlich musste das Bein im Oberschenkelbereich amputiert werden, um eine

lebensgefährliche Sepsis zu vermeiden. Noch am selben Tag wurde dem Kläger mitgeteilt, dass eine Hüftexartikulation durchgeführt werden müsse und zwar so schnell wie möglich, am besten gleich. Der Kläger verließ daraufhin das Krankenhaus in dem Glauben, dass seine Frau umgehend operiert werden würde. Dies war jedoch nicht der Fall. Am Folgetag verstarb die Ehefrau des Klägers.

Der Vorwurf beruht darauf, dass die behandelnden Ärzte der Beklagten die zwingend notwendige Überweisung in ein Uniklinikum nicht veranlasst hatten. Dort hätten, aufgrund der besseren personellen und operativen Ausstattung schneller gefäßchirurgische Maßnahmen durchgeführt werden können, welche das Leben der Patientin hätten retten können.

Verfahren

Das Landgericht Stuttgart hat den Parteien einen Vergleich angeraten, dem diese entgegentraten. Der Streitwert des Verfahrens wurde im deutlich fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Komplexe medizinische Sachverhalte werden im Rahmen von Arzthaftungsprozessen von qualifizierten Sachverständigen hinterfragt. Dazu reicht das juristische Fachwissen einer Kammer in der Regel nicht aus. Kommt der Sachverständige sodann zu dem Ergebnis, dass fehlerhaft gearbeitet wurde, führt das oftmals dazu, dass das befasste Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag macht, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht. Im vorliegenden Fall basiert der Vergleichsvorschlag allerdings auf einer Einschätzung ohne Einholung eines Gutachtens.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema