Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Erfurt

Fehldiagnostiziertes akutes Subduralhämatom, LG Erfurt, Az.: 10 O 564/12

Chronologie

Der Kläger wurde komatös und mit einem Hämatom unter dem linken Auge in die Notaufnahme bei der Beklagten transportiert. Trotz des erheblich beeinträchtigten Gesundheitszustandes unterließen die Mediziner vor Ort eine genauere Diagnose. Der Kläger wurde wieder entlassen. Erst am Folgetage diagnostizierten Ärzte einer Universitätsklinik anhand eines Kontroll-MRTs ein akutes Subduralhämatom, das sofort operativ entfernt wurde. Es bestand Lebensgefahr.

Verfahren

Das Landgericht Erfurt hat ein unfallchirurgisches Gutachten in Auftrag gegeben. Der befasste Gutachter stellte in seiner persönlichen Anhörung heraus, dass der Beklagten ein grober Fehler bei der Befunderhebung unterlaufen sei. Da es zu erheblichen Folgeschäden nicht gekommen ist, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über 10.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Grobe Befunderhebungsmängel führen im Arzthaftungsprozess zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr, mit der Folge, dass der Patient den Prozess in der Regel nicht mehr verlieren kann. Da die Folgeschäden in der vorliegenden Sache nicht von erheblicher Relevanz sind, ist der angebotene Vergleichsbetrag durchaus als angemessen anzusehen, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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