Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor.

Landgericht Bonn: Lungenembolie und massiver Hirninfarkt nach Herzkatheteruntersuchung, LG Bonn, Az.: 9 O 287/15

Chronologie

Der zwischenzeitlich verstorbene 34-jährige Patient stellte sich wegen Herzproblemen in der Klinik der Beklagten vor. Während einer Herzkatheteruntersuchung kam es zu einer Lungenembolie. Im weiteren Verlauf trat ein massiver Hirninfarkt ein, kurze Zeit später verstarb der Patient. Den behandelnden Ärzten wird ein fehlerhaftes Diagnose- und Therapiemanagement vorgeworfen.

Verfahren

Das Landgericht Bonn hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Der gerichtlich bestellte Gutachter kommt im Ergebnis zu einigen ärztlichen Versäumnissen, woraufhin das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im vierstelligen Eurobereich angeraten hat.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Aufgrund der nur geringen Leidenszeit sind die möglichen Ansprüche für die Hinterbliebenen sehr gering. Der zeitnahe Eintritt des Todes führt in Deutschland zu keinem nennenswerten Schmerzensgeldanspruch, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.



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