Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Aachen: Fehlerhaft vorgenommene Hüft-TEP-Implantation, LG Aachen, Az.: 11 O 155/13

Chronologie

Die Klägerin begab sich aufgrund einer bestehenden Koxarthrose rechts in die Behandlung bei der Beklagten, wo eine zementfreie Endoprothese implantiert wurde. Postoperativ traten persistierende Schmerzen auf. Nach umfangreicher diagnostischer Untersuchung stellte sich eine Lockerung des Implantates heraus, der komplette knöcherne Pfannenrand fehlte. Die Klägerin litt erheblich unter starker Schmerzsymptomatik und Bewegungseinschränkungen.

Verfahren

Das Landgericht Aachen hat ein orthopädisch-unfallchirurgisches Fachgutachten eingeholt. Der Gutachter stellte fest, dass die fehlende präoperative Planung der Primärendoprothetik und das postoperative Nichterkennen der Beinlängendifferenz fehlerhaft gewesen seien. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Abfindung von 15.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Statistisch gesehen liegen in Arzthaftungsangelegenheiten fehlgeschlagene Hüftoperationen und Knieoperationen vorn. Dieses hat naturgemäß auch mit der Quantität dieser Operationen bundesweit zu tun. Der angebotene Vergleichsbetrag ist für die Klägerin angesichts der eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen als angemessen anzusehen, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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