Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren

  • 1 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLMFachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Mainz

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Frakturen im Bereich BWK 8 und LWK 4 anlässlich chiropraktischem Eingriff, 60.000,- Euro, LG Mainz, Az.: 2 O 208/15

Chronologie

Der Kläger begab sich 2014 wegen leichter Rückenbeschwerden in die Behandlung bei der Beklagten. Dort erfolgte ein chiropraktischer Eingriff, der zu Frakturen im Bereich der Rückenwirbel führte. Der Kläger musste sich daraufhin in stationäre Behandlung begeben.

Verfahren

Das Landgericht Mainz hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisch unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. In diesem Gutachten bestätigt der Sachverständige mehrere ärztliche Fehlleistungen, die er teilweise als grob fehlerhaft qualifiziert. Das Landgericht hat den Parteien danach eine gütliche Einigung über eine Pauschalsumme von 60.000,- Euro vorgeschlagen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Chiropraktische Eingriffe bergen jeweils ein nicht unerhebliches Risiko. In schlimmsten Fällen drohen sogar Querschnittslähmungen, wenn diese nicht fachgerecht vorgenommen werden. Zu einem derart schwerwiegenden Schaden ist es hier nicht gekommen, sodass die vom Gericht vorgeschlagene Summe als angemessen anzusehen ist, meint RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema