Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Mainz
Komplikationen nach Stapler-Hämorrhoidopexie,
LG Mainz, Az.: 2 O 157/13

Chronologie

Die Klägerin begab sich aufgrund bestehender Schwierigkeiten beim Stuhlgang in die Behandlung bei der Beklagten. Dort wurde eine Stapler-Hämorrhoidopexie vorgenommen. Postoperativ traten Komplikationen auf. Aufgrund einer Darmperforation war eine Notoperation erforderlich, umfangreiche Nachbehandlungen schlossen sich an.

Verfahren

Das Landgericht Mainz hat ein viszeralchirurgisches Fachgutachten einer Universitätsklinik eingeholt. Im Ergebnis stellt der Gutachter auf rund vierzig Seiten fest, dass die Diagnose und Behandlung der septischen Komplikation der Rektumperforation behandlungsfehlerhaft verzögert gewesen sei. Daraufhin hat das Gericht den Parteien einen Vergleich über 8.500,- Euro angeraten, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Tritt anlässlich einer Operation eine Darmperforation ein, so ist eine rasche Revisionsoperation erforderlich, da anderenfalls Lebensgefahr besteht. Die Vergleichssumme hält die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki für angemessen.



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