Arzthaftungsrecht in der Praxis: Regulierungsverweigerungen von Versicherern führen zu Verfahren!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Corte d’Appello di Trento (Oberlandesgericht Trient) 

Verspätete Behandlung eines akuten Herzinfarktes, 700.000,- Euro, OLG Trient, Az.: 128/2013

Chronologie

Die Klägerin, selber Ärztin, litt Ende 2005 während des Urlaubs in Südtirol an Herzbeschwerden und suchte daher umgehend eine Klinik vor Ort auf. Trotz Notfallindikation erfolgte keine rasche Behandlung. In der Folge war eine Not-Bypass-Operation erforderlich, bei der es zu einer Hauptstammdissection (Einriss der Koronararterie) kam. Seither ist die Klägerin gesundheitlich geschädigt, kann ihren Beruf nicht mehr ausüben und ihrer Haushaltstätigkeit nicht mehr nachkommen.

Verfahren:

In der Sache war zunächst das „Tribunale di Bolzano“ (Landgericht Bozen) befasst und hatte die Klage am 17.12.2012 als unbegründet abgewiesen (Az.: 2457/2008). Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Mittels qualifizierter fachmedizinischer Unterstützung gelang es den Prozessvertretern der Klägerin, die erstinstanzliche Entscheidung erfolgreich anzugreifen. Der zugesprochene Gesamtbetrag liegt bei etwa 700.000,- Euro, der vollständige Urteilstext ist der Website www.ciper.de unter Beratungsschwerpunkten „italienisches/französisches Recht“ zu entnehmen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Rund zwölf Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall hat das Oberlandesgericht Trient nun die Fehlerhaftigkeit der Behandlung der Klägerin konstatiert und auch schon eine konkrete Schadenberechnung vorgenommen. Allein der zugesprochene Zinsbetrag liegt bei nahezu 100.000,- Euro. In Italien ist im Jahre 2012 das sogenannte „decreto Balduzzi“ gesetzlich eingeführt worden, beinhaltend 16 Artikel zum italienischen Arzthaftungsrecht und ein Vorgehen geschädigter Patienten vereinfachend. Dieses Gesetz ist aktuell zu Anfang April 2017 durch das „legge Gelli-Bianco“ ersetzt worden, das wiederum einige wesentliche Änderungen enthält, beispielsweise zu Verjährungsfragen, der Versicherungspflicht auf Behandlerseite, einem Garantiefond und strafrechtlichen Punkten, stellt RA. Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avvocato stabilito, ordine degli avvocati di Milano, fest.



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