ATGB-Abmahnung für 1. FC Köln durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

  • 1 Minuten Lesezeit

Wurden Sie von der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag des 1. FC Köln (GmbH & Co. KGaA) wegen eines Verstoßes gegen die ATGB abgemahnt?

Uns liegt aktuelle eine solche Abmahnung vor, gegen die wir verteidigen. Es handelt sich dabei um den Vorwurf, dass innerhalb des eBay-Angebots unseres Mandanten zum Kauf solcher Tickets gegen die ATGB verstoßen worden sei. ATGB stellen in rechtlicher Sichtweise AGB dar.

Verstöße

  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Die Tickets sind auf einer nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattform zum Kauf angeboten worden

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Pauschalbetrages von 250,00 €

Wir kennen Abmahnungen der vorliegenden Art aufgrund einer Vielzahl an bearbeiteten ATGB-Abmahnungen verschiedenster Bundesligavereine sehr gut. Daher überprüfen wir gerne auch Ihre Angelegenheit, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die ATGB vorliegt und welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen. Sodann entwickeln wir mit Ihnen eine Strategie zur Verteidigung gegen die Abmahnung. Das Ziel dabei ist immer die rechtssichere, günstige und rasche Beilegung.

Was Sie tun sollten – und was nicht

  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Keine Zahlung irgendwelcher Beträge ohne vorherigen anwaltlichen Rat
  • Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf!

Wenden Sie sich daher mit Ihrer Abmahnung an unsere Kanzlei. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage. Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen.


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