Auch ein Schreiben der FC Bayern München AG über die Kanzlei Taylor Wessing erhalten? Ich berate Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der FC Bayern München AG über die Kanzlei Taylor Wessing zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf des Verkaufs nicht lizensierter Artikel bei eBay.

Zunächst wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin den erfolgreichsten Fußballverein der Bundesliga stellt. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Abmahnerin Inhaberin verschiedener europäischer Marken ist:

  • Unionsmarke Nr. 002808145, Wort-/Bildmarke, bestehend aus dem Vereinsenblem und dem Schriftzug „FC BAYERN MÜNCHEN“,
  • Unionsmarke Nr. 004905949, Wortmarke bestehend aus dem Zeichen „FC BAYERN“

Sodann wird unter Verweis auf ein eBay-Angebot des Abgemahnten der Vorwurf erhoben, dass über dieses Angebot ein nicht lizenzierter Artikel, nämlich ein Trikot mit den geschützten Marken zur Versteigerung angeboten worden sei. In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, die Tatsache, dass es sich um nicht lizenzierte Artikel bzw. Fälschungen handelt, folge unmittelbar aus den Angaben in den Angebotstiteln sowie den Angebotsbeschreibungen bzw. aufgrund einer internen Überprüfung der angebotenen Produkte.

Anschließend wird unter Fristsetzung darum gebeten, die Berechtigung zum Angebot entsprechender Artikel darzulegen oder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden.

Meine Einschätzung: 

Bei dem mir vorliegenden Schreiben handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung. Ein entsprechendes Schreiben sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben: Vorsicht! Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nachweisen müssten, dass es sich bei den von Ihnen vertriebenen Produkten um Original-Markenware handelt, die ordnungsgemäß in den Verkehr gelangt ist. Sofern die Gegenseite wie in dem mir vorliegenden Fall schon in dem Abmahnschreiben darauf hinweist, dass eine interne Überprüfung ergeben habe, dass es sich um eine Fälschung handelt, sollten Sie den Sachverhalt besonders sorgfältig überprüfen.

In dem mir vorliegenden Fall ist die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. 

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der FC Bayern München AG über die Kanzlei Taylor Wessing erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Übrigens: In der Vergangenheit sind auch andere Fußballvereine gegen die unberechtigte Benutzung Ihrer Marken vorgegangen. Über entsprechende mir vorliegende Fälle hatte ich mit den folgenden Beiträgen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wieder-einmal-berechtigungsanfrage-der-bvb-merchandising-gmbh-188192.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-1-fc-nuernberg-ev-ueber-die-kanzlei-von-appen-jens-erhalten_156570.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-hsv-fussball-ag-ueber-die-kanzlei-von-appen-jens-legal-erhalten_155485.html



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