Auch eine Abmahnung der Brauerei Fohrenburg über die Kanzlei Tetzner & Partner mbB erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Tetzner & Partner mbB für die Brauerei Fohrenburg GmbH & Co. KG zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

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Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin seit dem Jahr 1881 mit überragendem Erfolg Bierspezialitäten aller Art vertreibe, und zwar nicht nur in Österreich, sondern weit darüber hinaus. Bei der Vermarktung ihrer Bierspezialitäten bediene sich das Unternehmen des Firmenlogos, eines weißen Einhorns auf rotem Wappen. Zur Absicherung der Rechte an der Kennzeichnung „Einhorn“ verfüge das Unternehmen, insbesondere auch über die am 11.09.2015 angemeldete und seit 05.02.2016 unter anderem für Biere und darüber hinaus für Getränke aller Art eingetragene Unionswortmarke „Einhorn“.

Sodann wird darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte das Zwönitzer-Biermischgetränk „Hörnchen“ unter der Bezeichnung „Einhorn-Bier“ anbiete. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte in die Marken- und Lizenzrechte der Brauerei Fohrenburg an der Kennzeichnung „Einhorn“ eingreife.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskunft erteilen, sich zum Schadenersatz verpflichten und sich zur Erstellung der Anwaltskosten verpflichten.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Brauerei Fohrenburg GmbH & Co. KG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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