Auch eine Abmahnung der Brubaker Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH erhalten?

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Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. von Hindte Hahn Wolf für die Brubaker Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH erhalten? Dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu dem mir aktuell vorliegenden Fall:

Aktuell liegt mir hier in der Kanzlei eine markenrechtliche einstweilige Verfügung zugunsten der Brubaker Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH vor. Vorausgegangen war eine markenrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes der Verletzung der Marke „Brubaker“ (Register-Nummer: 302010020049). Konkret ging es um das Angebot von Waren der Marke auf dem Online-Marktplatz Amazon.

Mit der Abmahnung war zunächst gefordert worden, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen, die Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen und Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung sah hierbei eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 30.000,00 Euro und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 Euro vor. Nachdem zu der Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben worden war, ist eine einstweilige Verfügung erwirkt worden.

Auch Sie haben eine Abmahnung der Brubaker Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH erhalten?

Meine Empfehlungen:

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

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Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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