Auch eine Abmahnung der CHANEL S.A.S. über die Kanzlei FPS erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der CHANEL S.A.S. über die Kanzlei FPS zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin ein weltweit führendes Unternehmen der Luxusgüterindustrie ist, welches eine breite Palette von hochwertigen Luxusgütern anbietet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine der bekanntesten Marken des Unternehmens neben seinem Namen „CHANEL“ das legendäre „CC“-Logo ist. Dieses Logo gibt die Initialen der Gründerin des Hauses CHANEL wieder (Coco Chanel).

Im Weiteren wird auf Angebote des Abgemahnten aus dem Sortiment Kosmetikprodukte und die hierfür benutzte Kennzeichnung verwiesen und folgender Vorwurf erhoben:

„Vor dem Hintergrund der hohen Bekanntheit des berühmten Logos unserer Mandantin und der Identität der Waren, (…), hat Ihr Zeichen nach den zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze einen deutlichen Abstand einzuhalten. Diesem Erfordernis wird es nicht gerecht. Im Gegenteil, Ihr Logo ist insbesondere in der Erinnerung des angesprochenen Verkehrs, wenn er nicht die Möglichkeit hat, beide Marken direkt zu vergleichen, kaum zu unterscheiden.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte wird unter anderem aufgefordert,

  • es ab sofort zu unterlassen, die mit dem gerügten Logo gekennzeichneten Waren anzubieten,
  • eine Unterlassungserklärung abzugeben, die mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt ist und
  • Auskunft zu erteilen.

Im Weiteren werden Ansprüche auf Schadenersatz, Vernichtung, Rückruf und Kostenerstattung (Anwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 Euro) geltend gemacht.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie in jedem Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Klären Sie so schnell wie möglich den Sachverhalt.
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne fachkundige anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  3. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  4. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erhalten Sie von mir konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der CHANEL S.A.S. über die Kanzlei FPS erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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