Auch eine Abmahnung der Dr. Güstel Waschfaserlaken GmbH & Co. KG über die Kanzlei PRS erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Dr. Güstel Waschfaserlaken GmbH & Co. KG über die Kanzlei Preißer von Rönn Schultz-Aßberg PRS zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird auf Anzeigen über Google verwiesen, in denen der Abgemahnte für die Waschfaserlaken der Abmahnerin unter Angabe seiner Homepage werbe. Zur Begründung wird ausgeführt, die Bezeichnung „Dr. Güstel Waschfaserlaken“ sei zugunsten der Abmahnerin markenrechtlich geschützt. Die Nutzung des Begriffes im Zusammenhang mit dem Online-Shop bzw. der Homepage des Abgemahnten sei eine markenmäßige Benutzung der Wortmarke. Damit greife der Abgemahnte in die Markenrechte der Abmahnerin unerlaubterweise ein.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungserklärung abgeben. Im Übrigen wird angekündigt, dass man nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf die der Abmahnerin im Zusammenhang mit der Markenverletzung zustehenden Auskunftsansprüche und etwaige Schadensersatzansprüche zurückkommen werde.

Meine Einschätzung:

Die Frage, ob und inwieweit die Benutzung von Marken im Zusammenhang mit der Schaltung von Google-AdWords-Anzeigen eine Markenrechtsverletzung darstellen kann, war lange Zeit umstritten. Nachdem der Europäische Gerichtshof sich hierzu in einer Grundsatzentscheidung geäußert hatte, ist die Frage anhand der konkreten Gestaltung der Google-AdWords-Anzeigen zu beantworten.

In jedem Fall sollten Sie eine markenrechtliche Abmahnung ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Dr. Güstel Waschfaserlaken GmbH & Co. KG über die Kanzlei PRS erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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