Auch eine Abmahnung der D&S GbR über Rechtsanwalt Link erhalten? Ich berate Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der D & S GbR über Rechtsanwalt Link zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich Ihnen gern für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin Inhaberin der deutschen Marke zur Registernummer 302016029694 ist (Marke „pharao24“). Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Marke für die Klasse 20 (etwa Möbel) und 35 Schutz genießt und dass die Marke auch genutzt wird.

Die Abmahnerin sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte die Marke „pharao24“ markenmäßig nutze. In diesem Zusammenhang wird auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten Bezug genommen. Bei dem vertriebenen Produkt handle es sich nicht um ein „Pharao24“-Produkt. Das Verhalten des Abgemahnten stelle daher einen Verstoß gegen die Vorgaben des Markengesetzes dar.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine ausreichende Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro tragen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin gegen den Abgemahnten einen Schadensersatzanspruch habe. Die Abmahnerin behalte sich vor, diesen Anspruch mit separatem Schreiben zu verfolgen.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung sollte berücksichtigt werden, dass eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung weitreichende Verpflichtungen umfasst. Bei Verstößen gegen die Unterlassungsverpflichtung drohen Vertragsstrafenansprüche.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der der D & S GbR über Rechtsanwalt Link erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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