Auch eine Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen sowie der entsprechenden Lizensierung tätig ist. In diesem Zusammenhang wird auf den Internetauftritt einer Vertriebsgesellschaft der Abmahnerin und den Vertrieb der Produkte der Abmahnerin über bekannte Retailer und Onlinehändler sowie den stationären Handel verwiesen.

Sodann werden die unterschiedlichen Marken genannt, die der Abmahnerin gehören (u. a. „MO“, „myMO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „RISA“, „FAINA“, „Icebound“, „Isha“ und „Izia“).

In der vorliegenden Abmahnung geht es um das Zeichen „RISA“. Unter Verweis auf die Marke zur Registernummer 302015051935 und ein von dem Abgemahnten vertriebenes Produkt wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskünfte erteilen, seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 Euro nebst Testkaufkosten zahlen.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH über die CBH Rechtsanwälte erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke

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