Auch eine Abmahnung der Ferrero Deutschland GmbH wegen Markenrechtsverletzung erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schiedermair für die Ferrero Deutschland GmbH u.a. wegen einer Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Ferrero vertreibt eine Vielzahl bekannter Markenprodukte aus dem Süßwarenbereich.In der Abmahnung wird die Verletzung von verschiedenen Marken der Ferrero-Gruppe gerügt, unter anderem „Schoko Bons“ und „Kinderschokolade“. Des Weiteren wird eine Irreführung nach § 5 UWG gerügt.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.

Meine Einschätzung: 

Sollte geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. Es kann problematisch sein, Markenprodukte neu zu verpacken. Bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, muss gewährleistet sein, dass entsprechende Internetangebote nicht mehr vorhanden sind.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung von der  Ferrero Deutschland GmbH erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schiedermair für die Ferrero Deutschland GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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