Auch eine Abmahnung der Gebrüder Obermaier oHG über die Kanzlei Becker Kurig Straus erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Becker Kurig Straus für die Gebrüder Obermaier oHG wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf die Eintragung der Gemeinschaftsmarke Nr. 000658526 („Ballkissen“) und der Gemeinschaftsmarke Nr. 010250496 („Ballkissen“) für verschiedene Waren, darunter Sitzauflagen und Sitzunterlagen, hingewiesen. Unter Verweis auf ein Amazon-Angebot des Abgemahnten zu einem Sitzkissen wird der Vorwurf der Verletzung der Markenrechte der Abmahnerin erhoben. Mit der dort wiedergegebenen Kennzeichnung der Produkte verletze der Abgemahnte die Ausschließlichkeitsrechte der Abmahnerin an ihren Marken. Der Abgemahnte schulde der Abmahnerin daher Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenvereinbarung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro und einem Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung und zum Schadenersatz vor. Des Weiteren wird der Abgemahnte aufgefordert, die Kosten der Einschaltung der Patent- und Rechtsanwälte der Abmahnerin zu übernehmen. Die entsprechenden Kosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.618,16 Euro entspricht.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Becker Kurig Straus für die Gebrüder Obermaier oHG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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