Auch eine Abmahnung der Gewürzland GmbH über die Kanzlei DORNKAMP erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der Gewürzland GmbH über die Kanzlei DORNKAMP zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Gewürzland GmbH Inhaberin der eingetragenen Unionsmarke „El Diablo“ ist (Registernummer 018596826). Die Marke ist in der Klasse 30 für Gewürzmischungen und Gewürze eingetragen.

Im Weiteren wird auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet verwiesen, das sich auf eine Marinade mit der Bezeichnung „El Diablo“ bezieht.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet sei und dass das abmahnende Unternehmen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt sei.

Ferner sei das abmahnende Unternehmen berechtigt, von dem Abgemahnten Rückruf und Vernichtung der markenverletzenden Produkte zu verlangen.

Letztlich habe der Abgemahnte auch die Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Anschließend wird einen Vorschlag unterbreitet, nach dem der Abgemahnte

  • die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet fristgerecht zurücksendet,
  • die in seinem Eigentum und Besitz befindlichen markenverletzenden Produkte zerstört und/oder markenrechtlich unkenntlich macht und
  • einen Pauschalbetrag bezahlt.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie in jedem Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben wird abschließend ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das abmahnende Unternehmen seine Rechte aus der Marke bereits mehrfach erfolgreich durchgesetzt hat. Eine entsprechende Beschlussverfügung aus einem Parallelverfahren ist dem Abmahnschreiben beigefügt.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Gewürzland GmbH über die Kanzlei DORNKAMP erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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