Auch eine Abmahnung der Gunnar Holm-Petersen Außenhandel GmbH & Co. KG erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde eine Abmahnung von Rechtsanwalt Neumann für die Gunnar Holm-Petersen Außenhandel GmbH & Co. KG wegen des Vorwurfs der Verletzung der Marke „profitec“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Gunnar Holm-Petersen Außenhandel GmbH & Co. KG vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der Verletzung der Rechte an der deutschen Marke „profitec“ (eingetragen im Markenregister unter der Registernummer 30772805). Konkret geht es um ein Angebot auf dem Online-Marktplatz Amazon. Unter Verweis auf zwei durchgeführte Testkäufe wird der Vorwurf erhoben, dass entgegen der Angaben bei Amazon kein Profitec-Markenprodukt ausgeliefert worden ist.

Zu der vorangegangenen Abmahnung

Mit dem Abmahnschreiben wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung ein Vertragsstrafeversprechen mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vor. Die Kosten der Inanspruchnahme von Rechtsanwalt Neumann werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 90.000,00 Euro geltend gemacht.

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da eine falsche Reaktion weitreichende Konsequenzen haben kann. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Gunnar Holm-Petersen Außenhandel GmbH & Co. KG gegebenenfalls auch gerichtliche Verfahren führt, wenn keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wird.

Die dem mir vorliegenden Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zu Gunsten der Abmahnerin gefasst. Ob es in Ihrem Fall sinnvoll wäre, eine geänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben oder trotz der Mehrkosten eine gerichtliche Entscheidung ergehen zu lassen, würde ich mit Ihnen auf der Grundlage der konkreten Umstände Ihres Falles erörtern.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Neumann für die Gunnar Holm-Petersen Außenhandel GmbH & Co. KG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich spreche ich in diesem Zusammenhang eine konkrete Handlungsempfehlung aus.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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