Auch eine Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH über die Kanzlei Brödermann Jahn erhalten?

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Mir wurde aktuell eine Abmahnung der Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Hans Rix Handelsgesellschaft mbH wegen des Vorwurfs der Markenrechtsverletzung (Marke „Explorer“) zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin einen Großhandel mit Outdoorprodukten betreibe und Inhaberin der Unionmarke 014481725 „Explorer“ sei. Die Marke sei unter anderem für Sportartikel, insbesondere Wassersportartikel, nämlich aufblasbare SUP, eingetragen.

Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird der Abgemahnte zunächst dazu aufgefordert, rechtsverbindlich zu erklären, dass er es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 Euro unterlässt, den Begriff „Explorer“ zur Bezeichnung von SUP zu verwenden. Des Weiteren wird der Abgemahnte zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten aufgefordert. 

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. 

Meine Empfehlungen

  1. Geben Sie nicht ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. 
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Brödermann Jahn für die Hans Rix Handelsgesellschaft mbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Onlinehändler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Onlinehändler und berät eine Vielzahl von Onlinehändlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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