Auch eine Abmahnung der Hoffmann Textilhandel GmbH über die Kanzlei Behm Becker Geßner erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit


Mir wurde eine Abmahnung der Hoffmann Textilhandel GmbH über die Kanzlei Behm Becker Geßner zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung weisen die abmahnenden Rechtsanwälte zunächst darauf hin, dass die Abmahnerin Inhaberin der europäischen Bildmarke zur Registernummer 018025600 ist, die aus der Darstellung des Buchstaben „K“ in einem Kreis besteht und unter anderem für Bekleidungsstücke registriert ist.

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot über ein Bekleidungsstück in dem Online-Shop des Abgemahnten und einen durchgeführten Testkauf wird der Vorwurf erhoben, dass an den angesprochenen Bekleidungsstück an verschiedenen Stellen ein Logo angebracht ist, das nahezu identisch mit der eingetragenen Bildmarke der Abmahnerin sei.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zum Kostenersatz (Rechtsanwaltskosten) vor.


Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Hoffmann Textilhandel GmbH über die Kanzlei Behm Becker Geßner erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Foto(s): Andreas Kempcke

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