Auch eine Abmahnung der Huawei Technologies Co. Ltd. über die Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Huawei Technologies Co. Ltd. über die Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin eine der weltweit führenden Anbieterinnen von Informations- und Kommunikationstechnologie, Infrastruktur sowie Smartgeräten ist und dass sie zum Schutz ihres geistigen Eigentums zahlreiche unterschiedliche Schutzrechte registrieren lassen hat. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin unter anderem Inhaberin von zwei HUAWEI-Unionsmarken ist, die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen sind:

  • Unionswortmarke mit der Registernummer EM- 009967291 und
  • Unions-Wort-Bildmarke mit der Registernummer EM- 017925753.

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten im Internet wird im Weiteren der Vorwurf erhoben:

„Bei einem von unserer Mandantin in Auftrag gegebenen Testkauf hat unsere Mandantin festgestellt, dass es sich bei den (…) angebotenen Batterien (Akkus) nicht um Originalware, sondern um offensichtliche Fälschungen handelt, die nicht von unserer Mandantin stammen.

Die Verwendung der Marken unserer Mandantin für offensichtlich gefälschte Batterien (Akkus) für Smartphones verletzt deren Rechte aus Art. 9 Abs. 2 lit. a) und b) UMV.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert, sich innerhalb der gesetzten Frist mit einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dazu zu verpflichten,

  • das widerrechtliche Verhalten sofort zu unterlassen,
  • in die Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Batterien (Akkus) einzuwilligen,
  • die geforderte Auskunft zu erteilen und
  • die Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anzuerkennen.

Des Weiteren wird der Abgemahnte aufgefordert, die Kosten für die Abmahnung zu erstatten. Die entsprechenden Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 200.000,00 Euro beziffert (3.456,59 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie in jedem Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bei-einer-abmahnung-haeufig-uebersehen-unterlassung-kann-auch-rueckruf-bedeuten-192309.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Klären Sie so schnell wie möglich den Sachverhalt.
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne fachkundige anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  3. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  4. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erhalten Sie von mir konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Huawei Technologies Co. Ltd. über die Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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