Auch eine Abmahnung der Inbus IP GmbH erhalten? Ich berate Sie

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Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell wieder einmal eine Abmahnung der Inbus IP GmbH wegen des Vorwurfs der Markenrechtsverletzung (Marke: „INBUS“) zur Prüfung vorgelegt. Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits mehrfach entsprechende Abmahnungen vorgelegt worden sind, ist mir die Abmahnerin aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn Sie auch abgemahnt wurden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung ist – ebenso wie die Abmahnungen in den mir vorliegenden vorangegangenen Abmahnverfahren – an einen Online-Händler gerichtet. Ebenso wie in den anderen Verfahren wird in der Abmahnung zunächst auf die Rechte an verschiedenen Inbus-Marken hingewiesen. Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten wird sodann die Verletzung der Rechte an den genannten Marken gerügt.

Zu den Forderungen in der Abmahnung

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor.

Kosten werden mit der Abmahnung nicht geltend gemacht. Für den Fall, dass keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wird, wird die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe angekündigt. Für diesen Fall behält man sich auch die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen vor.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei berichte ich seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Rechtsanwalt Johannes Richard

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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