Auch eine Abmahnung der Intersnack Deutschland SE erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Intersnack Deutschland SE über die Kanzlei Harmsen Utescher wegen des Vorwurfs der Markenverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Intersnack Deutschland SE Inhaberin der deutschen Marke 1003236 „Chitos“ ist. Zu dieser Marke wird ausgeführt, dass die Marke eine Priorität vom 29. November 1979 besitzt und seit Jahren umfangreich benutzt wird, derzeit beispielsweise für ein im Extrudierverfahren hergestelltes Kartoffelprodukt für Knabberzwecke.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Intersnack Deutschland SE auf der Grundlage ihrer Chitos-Marke in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich gegen „Cheetos“-Marken aus dem Hause Frito-Lay/PepsiCo. Vorgegangen ist, weshalb derartige Produkte auch bisher nicht auf dem deutschen Markt vertrieben wurden.

Sodann wird darauf verwiesen, dass der Abgemahnte Cheetos-Snackartikel über seinen Onlineshop in der Bundesrepublik Deutschland vertreibt. Hierdurch verletze der Abgemahnte die Markenrechte der Intersnack Deutschland SE, weil sich in klanglicher Hinsicht identische und in schriftbildlicher Hinsicht hochgradig ähnliche Zeichen („Chitos“ und „Cheetos“) gegenüberstehen. Die bestehende Verwechslungsgefahr sei in der Vergangenheit mehrfach vom Landgericht Hamburg bestätigt worden. In diesem Zusammenhang wird beispielhaft auf einen entsprechenden Beschluss des LG Hamburg verwiesen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • es ab sofort unterlassen, unter der Bezeichnung „Cheetos“ Artikel in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen, zu vertreiben und/oder zu bewerben,
  • eine Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro abgeben,
  • Auskunft erteilen, woher die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und
  • Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 150.000,00 Euro erstatten (2.538,10 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, um teure Weiterungen zu vermeiden.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte Verpflichtungserklärung meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Intersnack Deutschland SE über die Kanzlei Harmsen Utescher wegen des Vorwurfs der Markenverletzung erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de


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