Auch eine Abmahnung der Jaguar Land Rover Ltd. über die Kanzlei Graf von Westphalen erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen für die Jaguar Land Rover Ltd. zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf die Benutzung der Marken „Jaguar“ und „Land Rover“. In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die genannten Marken umfangreich geschützt sind, vor allem natürlich für Kraftfahrzeuge, aber auch für andere Waren und Dienstleistungen. Informationen zu den Marken sind dem Schreiben beigefügt.

Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, die dortige Verwendung der Marken verletze die Rechte der Abmahnenden an den genannten Marken.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen sowie eine Verpflichtung zur Kostenerstattung und eine Übergangsfrist vor.

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen für die Jaguar Land Rover Ltd. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.
Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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