Auch eine Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr wegen des Vorwurfs der Verletzung der Marke „Outlaw“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die KH Mediengruppe GmbH seit dem 01.01.2022 Lizenznehmerin der geschützten Unionsmarke „Outlaw“ sei. Zu dieser Marke wird darauf hingewiesen, dass diese beim EUIPO unter der Unionsmarkennummer 010994929 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 24 und 25 eingetragen ist. Als Lizenznehmerin sei die KH Mediengruppe GmbH berechtigt, die Marke innerhalb Europas auf Produkten bzw. Textilien und deren Verpackungen anzubringen, die so gekennzeichneten Produkte in den Verkehr zu bringen und unter Verwendung der Marke für sie zu werben.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass der Lizenzgeber neben der Markennutzung die Lizenz erteilt habe, Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Marke „Outlaw“ in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu verfolgen. Ansprüche des Lizenzgebers aus Markenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Marke seien an die KH Mediengruppe GmbH abgetreten worden.

Anschließend wird unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben. Zur Begründung wird ausgeführt, die angebotenen Artikel würden bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Anschein erwecken, dass sie mit einer Lizenz von Outlaw angeboten werden.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • die Verwendung der Marke einstellen,
  • dies durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bestätigen,
  • Auskunft erteilen,
  • die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.002,41 Euro bezahlen
  • sowie einen pauschalen Schadenersatz von 1.387,00 Euro leisten.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Die mir vorliegende Abmahnung wirft nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf: Dies gilt sowohl für die Rechtsposition des abmahnenden Unternehmens als auch für die Berechtigung des erhobenen Vorwurfes.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlungen.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der KH Mediengruppe GmbH über die Kanzlei Mirco Lehr erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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