Auch eine Abmahnung der LaSelva Toskana Feinkost-Vertriebs-GmbH über die Kanzlei Noerr erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der LaSelva Toskana Feinkost-Vertriebs-GmbH und der LaSelva società bioagricola a.r.l. über die Kanzlei Noerr zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst an die Rechte an der Marke „LaSelva“ verwiesen, die unter anderem für „Tee“ registriert ist. Im Weiteren wird auf die Angebote des Abgemahnten über Teeprodukte in dem Online-Shop des Abgemahnten verwiesen, die mit der Bezeichnung „La Selva“ gekennzeichnet sind. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskünfte erteilen und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro tragen (2.002,41 Euro brutto).

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

In dem mir vorliegenden Fall wurden die streitgegenständlichen Produkte von einem deutschen Lieferanten bezogen. Sofern dies bei Ihnen auch der Fall sein sollte, müsste die Reaktion auf die Abmahnung mit dem Lieferanten abgestimmt werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der LaSelva Toskana Feinkost-Vertriebs-GmbH und der LaSelva società bioagricola a.r.l. über die Kanzlei Noerr erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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