Auch eine Abmahnung der Lieblingsmensch GmbH erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Lieblingsmensch GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um die Benutzung der Bezeichnung „Lieblingsmensch“ zur Kennzeichnung von Schlüsselanhängern auf der Handelsplattform Etsy.

In dem Schreiben wird auf die Rechte an der deutschen Wort-/Bildmarke „Lieblingsmensch“ (DE 302013062866) und auf die Rechte an der Unionsmarke „Lieblingsmensch“ (EUTM 017388752) hingewiesen. Diese Marken beanspruchen unter anderem Schutz für die Waren „Sonnenbrillen“, „Anhänger (Schmuck); Armbänder; Halsketten; Schlüsselanhänger“ und für die Waren „Geldbeutel; Schlüsseletuis aus Leder“.

Unter Verweis auf das Angebot des Abgemahnten wird ausgeführt, dass der Abgemahnte auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz in Anspruch genommen werden könnte. Sodann wird jedoch einen Vorschlag unterbreitet, der unter anderem die Zahlung eines Pauschalbetrages i.H.v. 900,00 Euro vorsieht.

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Bemerkenswert ist unter anderem die Tatsache, dass mit dem Schreiben nicht zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert wird.

Meine Empfehlungen:

  1. Veranlassen Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Lieblingsmensch GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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