Auch eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH über die CBH Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie

  • 1 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB für die MO Streetwear GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung. Gerügt wird die Verletzung der Marke „MO“. Zur Begründung des Vorwurfs wird auf ein Angebot des Abgemahnten verwiesen, bei dem in der Angebotsbezeichnung das Zeichen „Mo“ eingebunden war.

Zu den Forderungen in der Abmahnung

Mit dem Abmahnschreiben wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen, seine Schadenersatzpflicht anzuerkennen und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 Euro nebst Testkaufkosten zu ersetzen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an oder Sie schicken mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit: Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Rechtsanwalt Johannes Richard

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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