Auch eine Abmahnung der Monster Energy Company über die Kanzlei Bird & Bird erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Monster Energy Company über die Kanzlei Bird & Bird zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf die bekannte Marke der Abmahnerin verwiesen, die in Verbindung mit der MONSTER ENERGY Getränkereihe und vielen anderen Produkten und Dienstleistungen benutzt wird. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass die Abmahnerin eine wettbewerbsrechtlich geschützte, unterscheidungskräftige Produktaufmachung verwendet.

Sodann wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin enorme Investitionen getätigt habe, um sich eine weltweite Bekanntheit und einen Geschäftswert für ihre Marken und Handelsaufmachungen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Abmahnerin ihre Marke in Verbindung mit einer Vielzahl von Produkten verwendet bzw. lizenziert. Entsprechende Beispiele werden in dem Schreiben aufgeführt.

Im Weiteren wird unter Bezugnahme auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 10.000,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung auf Grundlage eines Streitwertes von 250.000,00 Euro 4.045,41 Euro) vor.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Monster Energy Company über die Kanzlei Bird & Bird erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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