Auch eine Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) über die Kanzlei Meissner & Meissner zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Inhaberin der Unionsmarke 017918815 „PARTY ANIMAL“ ist, die für Waren der Klasse 25 (Bekleidungsstücke) in das Register des Unionsmarkenamtes eingetragen ist.

Im Weiteren wird auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet verwiesen. In diesem Zusammenhang wird der Vorwurf einer Kennzeichenverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass folgende Ansprüche bestehen:

  • Unterlassung,
  • Auskunfterteilung,
  • Schadenersatzleistung und
  • Kostenerstattung

Dementsprechend wird der Abgemahnte zunächst dazu aufgefordert, eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die mit dem Schreiben übersandte Erklärung sieht insoweit eine feste Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte umfassend Auskunft über den Umfang der Nutzung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung PARTY ANIMAL erteilen, um eine Berechnung des Schadenersatzes zu ermöglichen.

Im Übrigen soll der abgemahnte noch die Kosten der Anwälte nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro tragen (1.682,70 Euro)

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Der mir vorliegenden Abmahnung sind Kopien gerichtlicher Entscheidungen beigefügt, aus denen sich ergibt, dass die Abmahnerin ihre Ansprüche in früheren Verfahren gerichtlich weiterverfolgt hat.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) über die Kanzlei Meissner & Meissner erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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