Auch eine Abmahnung der RÖMER-SYSTEMS GmbH über die Kanzlei Zierhut IP erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der RÖMER-Systems GmbH über die Kanzlei Zierhut IP zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin in Deutschland zu den führenden Unternehmen für die Herstellung, den Im- & Export und den Vertrieb von Motorradbekleidung, Schuhen, Taschen und Zubehörartikeln zähle.

Sodann wird auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet und die dort verwendete Artikelbeschreibung verwiesen. Hierzu wird ausgeführt, dass die Abmahnerin hierüber weder in Kenntnis gesetzt worden sei noch Ihre Zustimmung erteilt habe. Herstellerin der angebotenen Ware sei sie nicht.

Im Weiteren wird unter Hinweis auf die Rechte der Abmahnerin an der europäischen Marke „KODRA“ (Registernummer 004134789) und die Rechte der Abmahnerin an der deutschen Marke „KODRA“ (Registernummer 302018224290) der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. 

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskünfte erteilen, seine Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennen und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 150.000,00 Euro erstatten (2.657,00 Euro).

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der RÖMER-Systems GmbH über die Kanzlei Zierhut IP erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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