Auch eine Abmahnung der Samsung Electronics GmbH erhalten? Ich berate Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit


Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der Samsung Electronics GmbH über die Kanzlei NOTOS zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der Samsung Electronics GmbH gegen Markenrechtsverletzungen:


Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Samsung Electronics GmbH in der Vergangenheit wiederholt Testkäufe zu Produkten der Marke „SAMSUNG“ durchgeführt hat, um zu überprüfen, ob es sich bei den ausgelieferten Artikeln um Original-Markenware der Marke „SAMSUNG“ handelt. In verschiedenen hier in der Kanzlei vorliegenden Fällen erfolgte anschließend der Ausspruch einer markenrechtlichen Abmahnung. Insoweit ging es um verschiedene Fallkonstellationen:


  • Zum einen ging es um den Vorwurf der Verletzung der Marke „SAMSUNG“ durch einen Parallelimport (Verkauf von Original-Markenprodukten, die nicht für den Verkauf in der Europäischen Union vorgesehen waren).
  • Zum anderen ging es um den Vorwurf der Verletzung der Marke „SAMSUNG“ durch den Verkauf von nachgeahmten Produkten / Fälschungen (Markenpiraterie).


Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:


Auch in der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf der Verletzung der Marke „SAMSUNG“. Konkret geht es um einen Zubehör-Artikel, der mit der Marke „SAMSUNG“ gekennzeichnet ist, obwohl sich nicht um ein Original von Samsung handelt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass bestimmte Informationen, die auf einem Originalersatzteil vorhanden sind, auf dem Artikel fehlen.


Die Samsung Electronics GmbH macht sodann auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigungserklärung der Samsung Electronics Co. Ltd. die Rechte aus den „SAMSUNG-Marken im eigenen Namen geltend. Konkret geht es insoweit um die folgenden Ansprüche:


  • Unterlassung (Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung),
  • Auskunfterteilung,
  • Rechnungslegung,
  • Rückruf aller widerrechtlich gekennzeichneten Waren aus den Vertriebswegen,
  • Vernichtung oder wahlweise Herausgabe aller widerrechtlich gekennzeichneten Waren,
  • Schadenersatz und
  • Erstattung der Kosten der anwaltlichen Abmahnung basierend auf einem Gegenstandswert von 250.000,00 Euro


Meine Einschätzung:


Eine markenrechtliche Abmahnung der Samsung Electronics GmbH sollten Sie ernst nehmen, um teure Weiterungen durch ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass zur Durchsetzung der Rechte gegebenenfalls auch gerichtliche Verfahren geführt werden.


Meine Empfehlungen:


Zunächst sollten Sie den Sachverhalt klären.


Wichtig: Überprüfen Sie unbedingt, von welchem Lieferanten Sie die streitgegenständlichen Artikel bezogen hatten und ob Sie die Artikel auch an gewerbliche Abnehmer verkauft haben.


Aufgrund der üblicherweise sehr kurzen Fristen sollten Sie auch möglichst schnell klären, wie Sie weiter vorgehen wollen. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.


Im Übrigen gilt:


  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Samsung Electronics GmbH über die Kanzlei NOTOS erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de


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