Auch eine Abmahnung der Samsung Electronics GmbH über die Kanzlei Keil & Schaafhausen erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Keil & Schaafhausen für die Samsung Electronics GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung. In dem Abmahnschreiben wird zunächst auf den Bekanntheitsgrad der Marke „Samsung“ und Markeneintragungen für den Bereich Mobilfunk verwiesen (Unionswortmarke „Samsung“ 001877901 und Unionsmarke „Samsung“ 000506881 (Wort/Bild)). Entsprechende Registerauszüge sind dem Abmahnschreiben in der Anlage beigefügt. Unter Verweis auf eine beigefügte Ermächtigungserklärung wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin berechtigt sei, die Markenrechte der Samsung Electronics Co. Ltd. auch in eigenem Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Abmahnerin im Rahmen einer Marktüberprüfung festgestellt habe, dass der Abgemahnte im Internet Smartphones auf dem deutschen Markt anbiete und verkaufe, die nicht für den Markt in der Europäischen Union (EU) bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vorgesehen waren und daher auch nicht mit Wissen oder Zustimmung der Abmahnerin in die vorbezeichneten Wirtschaftsräume gelangt seien. Mit dem Angebot würden daher die Markenrechte von Samsung verletzt werden. Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Abgemahnte zur Unterlassung, zum Schadenersatz, zur Auskunft und Rechnungslegung sowie zur Zustimmung zur Vernichtung der beanstandeten Produkte verpflichtet.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 Euro sowie Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, Rechnungslegung, zum Rückruf von Waren aus den Vertriebswegen, zur Vernichtung bzw. Herausgabe, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung basierend auf einem Gegenstandswert von 250.000,00 Euro vor.

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Patent- und Rechtsanwälte Keil & Schaafhausen für die Samsung Electronics GmbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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