Auch eine Abmahnung der Schur Pack Denmark A/S über die CBH Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB für die Schur Pack Denmark A/S wegen des Vorwurfs der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin seit über 20 Jahren und weltweit in über 60 Ländern unter dem markenrechtlich geschützten Begriff „DropStop“ Ausgießer/Tropfenfänger für Flaschen oder ähnliche Flüssigkeitsbehälter verkauft. In diesem Zusammenhang wird auf die Unionsmarke 015803935 „DropStop by Schur“ verwiesen, das Schutz genießt für flache, biegsame und beschichtete Folien- und/oder Kunststoffmembranen zur Verwendung als Tüllen beim Ausgießen von Flüssigkeiten aus Flaschen oder anderen Behältern sowie Küchengeräte und Küchenzubehör und Barzubehör. Ein Auszug aus der Datenbank des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Sodann wird ausgeführt, dass die Abmahnerin von der Markeninhaberin zur Geltendmachung sämtlicher Rechte aus der Marke im eigenen Namen ermächtigt sei. Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten und einen durchgeführten Testkauf wird der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben. 

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafenversprechen sowie Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro nebst Testkaufkosten vor. 

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für die Schur Pack Denmark A/S erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. 

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Onlinehändler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2000 Beiträgen über Themen für Onlinehändler und berät eine Vielzahl von Onlinehändlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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