Auch eine Abmahnung der Sekiguchi Co. Ltd über die Kanzlei FAREDS erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde eine Abmahnung der Sekiguchi Co. Ltd über die Kanzlei FAREDS zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Inhaberin der Internationalen Wort-/Bildmarke „Monchhichi“ ist. Ein Ausdruck aus dem Markenregister ist beigefügt.

Unter Verweis auf ein konkretes Angebot des Abgemahnten werden folgende Vorwürfe im Hinblick auf die Verletzung der Markenrechte der Abmahnerin erhoben: Durch die Nutzung der weitläufig bekannten Marke der Abmahnerin in dem Angebot versuche der Abgemahnte offenbar Vorteile aus deren Bekanntheit und Werbewert für sich zu beanspruchen. So solle der Besucher durch den Hinweis auf die Aktion aufmerksam gemacht oder aber der irreführende Eindruck erweckt werden, es handele sich bei dem Produkt um ein Produkt der Abmahnerin. Dadurch beeinträchtige der Abgemahnte die Unterscheidungskraft des Zeichens der Abmahnerin in unberechtigter Weise.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen, sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 Euro (1.973,90 Euro) vor.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teurere Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Sekiguchi Co. Ltd über die Kanzlei FAREDS erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema