Auch eine Abmahnung der Wortmann KG über die Kanzlei SSM erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der Wortmann KG Internationale Schuhproduktionen über die Kanzlei SSM zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin unter der Marke „TAMARIS“ insbesondere Schuhe und Bekleidung produziert und vertreibt. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechte an mehreren entsprechenden Marken verwiesen:

  • Unionsmarke „Tamaris“, Registernummer 011869377
  • deutsche Marke „Tamaris“, Registernummer 1133638
  • Internationale Registrierung „Tamaris“, Registernummer 1202767

Im Weiteren wird unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Des Weiteren soll der Abgemahnte Auskünfte erteilen, seine Schadenersatzverpflichtung dem Grunde nach anerkennen, die in seinem Besitz befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren vernichten und die an gewerbliche Abnehmer ausgelieferten widerrechtlich gekennzeichneten Waren zurückrufen. Im Übrigen soll der Abgemahnte Rechtsverfolgungskosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000 Euro erstatten (2.584,09 Euro brutto).

Meine Einschätzung: 

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Markenrechtsverletzung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz üblichen sehr kurzen Fristen sollten Sie sehr schnell klären, wie in der Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Dies gilt sowohl für das Vorgehen gegenüber dem eigenen Lieferanten und gegebenenfalls den eigenen gewerblichen Abnehmern als auch für das Vorgehen gegenüber der Abmahnerin.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. 

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Wortmann KG Internationale Schuhproduktionen über die Kanzlei SSM erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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