Auch eine Abmahnung der WSI GmbH erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schmidt, Daniela Schmidt für die WSI GmbH wegen fehlender Grundpreise zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die WSI GmbH bietet über das Internetweine und Spirituosen an. Gerügt wird, dass auf der Plattform eBay Weine und Spirituosen in Fertigpackungen Verbrauchern zum Kauf angeboten werden, ohne dass neben dem Verkaufspreis auch der Grundpreis angegeben wird. Es wird behauptet, dass ein Verstoß nach § 2 PangV (Preisangabenverordnung) vorliegt.

Unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 20.000 € werden Abmahnkosten in Höhe von 1.171,67 € geltend gemacht.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen einer fehlenden oder fehlerhaften Grundpreisangabe ist immer sehr problematisch: Gerade wenn Getränke, wie Wein oder Spirituosen angeboten werden, ist eigentlich immer eine Grundpreisangabe verpflichtend. Obwohl sich die Abmahnung auf Angebote bei eBay bezieht, geht es in der geforderten Unterlassungserklärung ganz grundsätzlich um die Grundpreisangabe, egal wo die Getränke angeboten werden.

Hinzukommt, dass eine ordnungsgemäße Grundpreisanzeige bei eBay nicht einfach ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de täglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.500 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schmidt für die WSI GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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