Auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. erhalten? Ich berate Sie!

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Mir wurde wieder einmal eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich Sie gerne.

Zur Abmahntätigkeit des Vereins Verband Sozialer Wettbewerb e. V.:

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. ist einer der bekannten Wettbewerbsvereine, der in größerem Umfang Abmahnungen ausspricht.

Da ich in der Vergangenheit immer mal wieder Betroffene zu Abmahnungen des Vereins beraten bzw. vertreten habe, sind mir die Abmahnthemen des Vereins aus meiner Tätigkeit bereits bekannt. 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorgelegte Abmahnung bezieht sich auf Werbeaussagen bei dem Angebot von Lebensmitteln auf dem Online-Marktplatz Amazon. Konkret geht es um gesundheitsbezogene bzw. krankheitsbezogene Wirkaussagen (u. a. „Detox“, „Entgiftung“ und „Entschlacken“).

Zu den Forderungen in dem Abmahnschreiben:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 178,50 Euro zahlen.

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor. 

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen gesundheitsbezogenen bzw. krankheitsbezogenen Wirkaussagen bei dem Angebot von Lebensmitteln ist besonders tückisch, da die Einhaltung einer diesbezüglichen Unterlassungserklärung sehr fehleranfällig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Angebot auf dem Online-Marktplatz Amazon erfolgt.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an,
  • schicken Sie mir eine E-Mail
  • oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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