Auch eine Abmahnung vom Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell wieder einmal eine Abmahnung der Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen für den Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Da hier in der Kanzlei in der Vergangenheit bereits entsprechende Abmahnungen zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt worden sind, sind mir der abmahnende Verband und seine Rechtsanwälte aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei Inhaber der Europäischen Bildmarke zur Registernummer UM4674231 ist. Im Weiteren wird ausgeführt, dass der Verband mit über 1.100 Mitgliedsunternehmen Sprachrohr und Servicepartner jener Firmen sei, die die Marke als Siegel für ihr Qualitätsversprechen führen. Die Marke dürfe nach der Markensatzung des Verbandes nur von Mitgliedern des Verbandes genutzt werden. Es sei zudem nicht gestattet, dass Mitglieder die Nutzung Dritten übertragen. Sodann wird darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte kein Mitglied im Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei sei und daher auch nicht berechtigt sei, das Zeichen zu nutzen. Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet wird sodann dargestellt, dass der Verband von einem Mitgliedsunternehmen darauf hingewiesen worden sei, dass der Abgemahnte Produkte mit dem Zeichen bewerbe. Da der Abgemahnte keine Erlaubnis habe, das Zeichen zu nutzen, verstoße die Abbildung des Zeichens gegen die Rechte an der Marke.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro, eine Verpflichtung zur Auskunfterteilung, eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten und eine Gerichtsstandsvereinbarung vor. Die Rechtsanwaltskosten werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 2.348,94 Euro entspricht.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung vom Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. sollte auf jeden Fall ernst genommen werden, da im Falle einer falschen Reaktion ein teures gerichtliches Verfahren droht.  Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung ist die dem Schreiben beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Verbandes gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen für den Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine Email.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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