Auch eine Abmahnung von ACLARIS Water Innovations GmbH über die Hotz Utz Rechtsanwälte erhalten?

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Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der ACLARIS Water Innovations GmbH über die Hotz Utz Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:


In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst die Rechte an Marken mit dem Bestandteil „claris“ verwiesen, welche Schutz für die Ware „Wasserfilter“ beanspruchen:


  • deutsche (Wortbild-)Marke Nr. 398260389,
  • internationale Registrierung Nr. 704276 mit Schutzwirkung für die Europäische Union und
  • europäische Unionsmarke Nr. 012024022

Im Weiteren wird unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben. In diesem Zusammenhang erfolgt auch ein Verweis auf Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadenersatz, Vernichtung, Rückruf und Entfernung aus den Vertriebswegen. Anschließend wird das Angebot unterbreitet, die Angelegenheit unter den nachfolgenden Bedingungen kurzfristig und einvernehmlich zu erledigen:


  • der Abgemahnte gibt eine die entstandene Wiederholungsgefahr vollständig ausräumende, den Anforderungen der Rechtsprechung entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab und
  • der Abgemahnte bezahlt zur Abgeltung sämtlicher sonstiger Ansprüche einen pauschalen Abgeltungsbetrag in konkret genannter Höhe

Für die Annahme des unterbreiteten Angebots wird eine Frist gesetzt.


Meine Einschätzung: 


Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, um teure Weiterungen zu vermeiden.


Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig formuliert.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der ACLARIS Water Innovations GmbH über die Hotz Utz Rechtsanwälte erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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(Verletzung von Patentrechten durch das Angebot von Filterpatronen, welche an dem filterausgangsseitigen Anschlusselement eine als Dichtfläche ausgebildete innere Umgangsfläche mit polygonförmiger Kontur besitzen, wobei dieses Anschlusselement eine Formdichtung bildet, deren Innenfläche die Dichtfläche ausbildet, die fixierend und abdichtend an ein tankseitiges Filteranschlusselement aufgesteckt werden kann bzw. aufgesteckt werden soll („Polygonpatrone“))

Foto(s): Andreas Kempcke

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